Sonntagsspaziergang am Ufer des Bodensees. Eines der lokalen Lieblingsplätzchen von Herrn K. und Cocolina: mit schönem Blick über den See bis nach Lindau und Langenargen (wenn nicht grad Nebel herrscht), und am Ende zwei freundliche Häuser mit feiner Speiseauswahl.
Entlang des Weges auch mehrere kleine Häfen, in denen die Fischergondeln dümpeln, jetzt im Winter auf ein Minimum reduziert. Vorsorglich haben die wohlmeinenden Petrijünger auch gleich dafür gesorgt, dass ihre Beute ein schönes P-lätzchen bekommt. Zwischen Herrn K. und Cocolina entspinnt sich eine angeregte Diskussion, befindet man sich doch nur unweit der Schweizerisch-Österreichischen Grenze, und Deutschland ist auch nur einen Flossenschlag entfernt, sozusagen: Dürfen Berufs- und andere Fische ungehindert die Grenze überschwimmen? Sind österreichische Berufsfische in der Schweiz eigentlich Grenzschwimmer, oder wie ist das mit der Aufenthaltserlaubnis? Bekommen bilateral abgelaichte Babyfische beide Staatsbürgerschaften? Sonntagsgespräche eben, ohne Sinn und ohne Zweck, Hauptsache Spaß.
Aber mal ganz grundsätzlich: Wenn hier nur Berufsfische parken dürfen – was machen dann die Hobbyfische?
